Laut Öko- Verordnung VO (EG) Nr. 834/2007 ist für jeden Bio- Betrieb eine angemeldete Inspektion pro Jahr vorgeschrieben. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich Grünstempel® gegenüber dem Unternehmen, diese Jahreskontrolle* zu gewährleisten. Der Betrieb verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss seinerseits, unseren Kontrolleuren die Durchführung der Inspektion zu ermöglichen und alle notwendigen Betriebsunterlagen* zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu der obligatorischen jährlichen Betriebsinspektion schreibt die Öko- Verordnung unangemeldete Kontrollen vor. Der Anteil dieser Inspektionen richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Während dieser werden stichprobenartig Produktionsschwerpunkte sowie gegebenenfalls die Umsetzung erteilter Auflagen protokollarisch erfasst. Nach erfolgter Inspektion des Betriebes, der Vorlage aller notwendigen Unterlagen und gegebenenfalls der Festlegung von Maßnahmen zur Behebung aller während der Kontrolle festgestellten Unregelmäßigkeiten, erhält der Landwirtschaftsbetrieb von Grünstempel® den Konformitätsvermerk. Dieser bestätigt die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nach den Verordnungen VO (EG) Nr. 834/2007 sowie 889/2008. Nach dem ersten Jahr der Umstellungszeit erhält der Betrieb den Konformitätsvermerk in Form eines Zertifikates, welches den Landwirt schließlich berechtigt, seine kontrollierten Produkte mit dem Umstellungs- oder Öko- Hinweis zu vermarkten. Für die Auslobung anerkannter Bio- Ware bieten wir die Nutzung der Wortmarke „Grünstempel®“ oder die Nutzung der Wort- Bild- Marke (siehe Abbildung) an.
Außerdem ist mit der Zertifizierung von Grünstempel® die kostenfreie Nutzung des bundeseinheitlichen Bio- Siegels für anerkannte Bioware möglich. Hierzu ist eine Anmeldung und Registrierung bei dem Prüfsiegelverwalter der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) in Bonn erforderlich.
© Grünstempel® - Ökoprüfstelle e.V.
EU-Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte